6. Betreuung und Integration behinderter Kinder
In Kindergärten können sogenannte "integrative Gruppen" gebildet werden. In diesen Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung eine zusätzliche Förderung benötigen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.
Kann der individuelle Förderbedarf eines Kindes im wohnortnahen Kindergarten nicht erfüllt werden, steht den Eltern das Beratungsangebot der sonderpädagogischen Beratungsstellen zur Verfügung.
Bei speziellem Förderbedarf kann das Kind gegebenenfalls auch einen Schulkindergarten besuchen. Die Schulkindergärten berücksichtigen den besonderen Förderbedarf des Kindes entsprechend seiner Behinderung. Der Besuch des Schulkindergartens ist nur mit Einverständnis der Eltern möglich.
Ob an einer Schule spezielle Angebote bestehen, erfahren Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule, die Sie über unseren Behördenwegweiser finden können.
Treten im Zusammenhang mit der Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auf, kommt an allgemeinen Schulen eine sonderpädagogische Hilfe und Förderung in Betracht. Für Kinder und Jugendliche mit einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. Welche Tagesbetreuung dann infrage kommt, richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Schule beziehungsweise des an der Schule bestehenden Betreuungsangebotes.
Die unteren Schulaufsichtsbehörden beraten Sie gerne bei der Entscheidung, welches Angebot für Ihr Kind das Beste ist.
Für Eltern von Kindern mit einer Behinderung stehen die familienentlastenden Dienste zur Verfügung, die meist von Wohlfahrts- und Behindertenverbänden angeboten werden. Die Leistungen der familienentlastenden Dienste richten sich mit ihren Angeboten an Familien oder Hausgemeinschaften. Art und Umfang der Hilfen werden auf die Erfordernisse der einzelnen Familien abgestimmt. Die Familien entscheiden weitgehend selbst über Helfer, Ort, Art und Umfang der Hilfe. Das Angebot des familienentlastenden Dienstes umfasst die stundenweise, tageweise oder mehrtägige Betreuungs- und Pflegehilfe. Es kann wahlweise in der Wohnung der Familie oder in Betreuungsräumen des familienentlastenden Dienstes oder an anderen Orten wahrgenommen werden. In bestimmtem Umfang können die Kosten durch Pflegeversicherung, Krankenkasse oder Sozialhilfe erstattet werden.
Der Wegweiser " Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg" nennt alle wichtigen Adressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach den unterschiedlichen Lebensbereichen beziehungsweise Einrichtungstypen. Dort finden Sie auch Adressen von Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden.
Weiterführende Informationen und Links (LL) zu diesem Thema enthält auch das gleichnamige Kapitel dieser Lebenslage.